Verbotene Substanzen im Radsport

Die Bekämpfung von Doping im Radsport steht im Zentrum der modernen Anti-Doping-Bemühungen. Die World Anti-Doping Agency (WADA) veröffentlicht jährlich eine aktualisierte Liste verbotener Substanzen und Methoden, die für alle Sportarten gilt, jedoch im Radsport aufgrund der historischen Dopingproblematik besonders streng überwacht wird. Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Kategorien verbotener Substanzen, ihre Wirkungsweisen und die Konsequenzen bei Verstößen.

Grundlagen der WADA-Verbotsliste

Die WADA-Verbotsliste wird jedes Jahr zum 1. Januar aktualisiert und umfasst alle Substanzen und Methoden, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  1. Sie verbessern die sportliche Leistung nachweislich
  2. Sie gefährden die Gesundheit des Athleten
  3. Sie verstoßen gegen den Geist des Sports

Die Liste unterscheidet zwischen Substanzen, die zu jeder Zeit verboten sind (sowohl im als auch außerhalb des Wettkampfs), und solchen, die nur während des Wettkampfs untersagt sind. Zusätzlich gibt es spezifische Verbote für bestimmte Sportarten.

Wichtig: Athleten sind gemäß dem Prinzip der strikten Haftung für alle Substanzen verantwortlich, die in ihrem Körper gefunden werden - unabhängig davon, wie diese dort hingelangt sind.

Hauptkategorien verbotener Substanzen

S0: Nicht zugelassene Substanzen

Diese Kategorie umfasst alle pharmakologischen Substanzen, die nicht durch eine Gesundheitsbehörde für die therapeutische Verwendung beim Menschen zugelassen sind. Dazu gehören:

  • Experimentelle Wirkstoffe in Entwicklung
  • Medikamente, die nur für veterinärmedizinische Zwecke zugelassen sind
  • Designer-Drogen ohne medizinische Zulassung
  • Substanzen, deren Zulassung zurückgezogen wurde

S1: Anabole Substanzen

Anabole Substanzen sind im Radsport zu jeder Zeit verboten und gehören zu den am häufigsten nachgewiesenen Dopingmitteln.

Kategorie
Beispielsubstanzen
Wirkung
Nachweis
Anabole androgene Steroide (AAS)
Testosteron, Nandrolon, Stanozolol
Muskelaufbau, Kraftsteigerung
Bis zu mehreren Monaten
Andere anabole Substanzen
Clenbuterol, Selektive Androgenrezeptor-Modulatoren (SARMs)
Fettverbrennung, Muskelmasse-Erhalt
Wochen bis Monate
Beta-2-Agonisten
Salbutamol (über Schwellenwert), Formoterol
Bronchiale Erweiterung, anabole Effekte
48-72 Stunden

Besonderheit im Radsport: Testosteron-Epitestosteron-Ratio (T/E-Ratio) wird besonders überwacht. Ein Wert über 4:1 gilt als verdächtig und kann zu weiteren Untersuchungen führen.

S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen

Diese Kategorie umfasst hochwirksame Substanzen, die ursprünglich für medizinische Behandlungen entwickelt wurden:

  1. Erythropoetin (EPO) und EPO-Mimetika - Erhöhen die Produktion roter Blutkörperchen massiv und verbessern dadurch die Sauerstofftransportkapazität. Im Radsport historisch besonders problematisch.
  2. Hypoxie-induzierbare Faktor (HIF)-Stabilisatoren - Simulieren Höhentraining auf chemischem Wege und stimulieren die EPO-Produktion körpereigen.
  3. Wachstumshormon (hGH) - Fördert Muskelaufbau, Regeneration und Fettverbrennung. Besonders im Zeitraum zwischen Rennen eingesetzt.
  4. Insulin-ähnliche Wachstumsfaktoren (IGF-1) - Unterstützen Muskelregeneration und -aufbau in Trainingsphasen.
  5. Mechanische Wachstumsfaktoren (MGF) - Fördern Muskelwachstum und Reparatur nach intensiven Belastungen.

EPO-Missbrauch kann zu lebensbedrohlicher Blutverdickung führen. In den 1990er Jahren wurden mehrere ungeklärte Todesfälle von Radsportlern mit EPO-Missbrauch in Verbindung gebracht.

S3: Beta-2-Agonisten

Beta-2-Agonisten erweitern die Bronchien und können die Atemleistung verbessern. Die meisten sind zu jeder Zeit verboten, mit wichtigen Ausnahmen:

Erlaubt (in inhalativer Form mit TUE-Dokumentation):

  • Salbutamol (maximal 1600 µg/24h, nicht mehr als 800 µg/12h)
  • Formoterol (maximal 54 µg/24h)
  • Salmeterol

Verboten (auch inhalativ):

  • Clenbuterol
  • Zilpaterol
  • Vilanterol (ohne TUE)

Wichtig für Radsportler: Athleten mit Asthma müssen vor der Verwendung erlaubter Substanzen eine Therapeutic Use Exemption (TUE) beantragen und genaue Dosierungen dokumentieren.

S4: Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren

Diese Kategorie zielt auf Substanzen ab, die Hormone manipulieren oder deren Wirkung verändern:

  1. Aromatasehemmer - Verhindern die Umwandlung von Testosteron in Östrogen (z.B. Anastrozol, Letrozol)
  2. Selektive Östrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs) - Beeinflussen Östrogenwirkung gezielt (z.B. Tamoxifen, Raloxifen)
  3. Myostatinhemmer - Blockieren den muskelwachstumsbegrenzenden Faktor Myostatin
  4. Stoffwechsel-Modulatoren - Beeinflussen Insulinempfindlichkeit und Stoffwechselprozesse (z.B. Meldonium, GW1516)
  5. Peroxisome Proliferator Activated Receptor Delta (PPARδ)-Agonisten - Verbessern Ausdauerleistung und Fettstoffwechsel

S5: Diuretika und Maskierungsmittel

Diuretika werden hauptsächlich zu zwei Zwecken missbraucht:

  1. Gewichtsreduktion - Schneller Wasserverlust vor Rennen in gewichtsabhängigen Kategorien
  2. Verschleierung - Verdünnung des Urins zur Maskierung anderer verbotener Substanzen

Alle Diuretika sind verboten, einschließlich:

  • Furosemid
  • Hydrochlorothiazid
  • Triamteren
  • Acetazolamid

Maskierungsmittel umfassen zusätzlich:

  • Probenecid (verhindert Ausscheidung bestimmter Substanzen)
  • Plasmaexpander (Dextran, Albumin zur Blutverdünnung)
  • Epitestosteron (zur Manipulation der T/E-Ratio)

Im Wettkampf verbotene Substanzen

S6: Stimulanzien

Stimulanzien verbessern Aufmerksamkeit, Reaktionszeit und können Müdigkeit verzögern. Sie sind nur im Wettkampf verboten:

Klasse
Substanzen
Wirkung
Risiken
Spezifische Stimulanzien
Amphetamine, Kokain, Methamphetamin, Modafinil
Erhöhte Wachheit, verzögerte Erschöpfung
Herzrhythmusstörungen, Überhitzung, Abhängigkeit
Nicht-spezifische Stimulanzien
Ephedrin, Methylephedrin, Pseudoephedrin (>150 µg/ml)
Leichte Leistungssteigerung, Fokus
Bluthochdruck, Nervosität
Koffein
Auf Monitoring-Liste (nicht verboten)
Wachheit, Ausdauerverbesserung
Abhängigkeit bei Missbrauch

Tipp: Vorsicht bei rezeptfreien Erkältungsmitteln: Viele enthalten Pseudoephedrin oder andere Stimulanzien. Immer Inhaltsstoffe prüfen und im Zweifel bei der NADA nachfragen.

S7: Narkotika

Narkotische Analgetika (starke Schmerzmittel) sind im Wettkampf verboten:

  • Morphin
  • Diamorphin (Heroin)
  • Fentanyl und Derivate
  • Oxycodon
  • Hydromorphon

Nicht verboten: Codein, Tramadol (seit 2024 von der Verbotsliste gestrichen, aber weiter auf Monitoring-Liste)

S8: Cannabinoide

Natürliche und synthetische Cannabinoide sind im Wettkampf verboten:

  • Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC)
  • Synthetische Cannabinoide
  • CBD (Cannabidiol) ist NICHT verboten, aber Vorsicht bei Produktreinheit

Schwellenwert: THC-COOH (Metabolit) über 180 ng/ml im Urin gilt als Verstoß

S9: Glucocorticoide

Glucocorticoide (Kortikosteroide) sind bei bestimmten Verabreichungsformen im Wettkampf verboten:

Verboten:

  • Orale Einnahme
  • Intravenöse, intramuskuläre oder rektale Verabreichung

Erlaubt (mit Dokumentation):

  • Topische Anwendungen (Haut, Augen, Ohren)
  • Inhalative Anwendung (mit TUE bei längerer Nutzung)

Häufig verwendete Substanzen: Prednisolon, Dexamethason, Triamcinolon

Verbotene Methoden

Neben Substanzen sind auch bestimmte Methoden verboten:

M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen

  1. Bluttransfusionen - Eigenblut oder Fremdblut zur Erhöhung der Sauerstofftransportkapazität
  2. Künstliche Verbesserung von Sauerstoffaufnahme - Perfluorchemikalien, Efaproxiral, modifiziertes Hämoglobin
  3. Jegliche intravaskuläre Manipulation - Mechanische oder chemische Veränderung des Blutes

Biologischer Pass - 5 Schritte der Überwachung:

  1. Regelmäßige Blutentnahme
  2. Laboranalyse
  3. Dateneingabe in Athlete Biological Passport
  4. Algorithmen erkennen Anomalien
  5. Bei Verdacht: Zielkontrollen

Überwachungszeitraum: Gesamte Karriere

M2: Chemische und physikalische Manipulation

  1. Urinmanipulation - Substitution, Zusätze zur Verfälschung (Proteasen, andere Enzyme)
  2. Intravenöse Infusionen - Über 100 ml innerhalb von 12 Stunden verboten (außer medizinische Notfälle mit TUE)
  3. Blutentnahme und -reinfusion - Selbst kleinste Mengen zur späteren Reinfusion

M3: Gendoping

  1. Übertragung von Nukleinsäuren oder deren Sequenzen
  2. Verwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen
  3. Beeinflussung der Genexpression durch Genome Editing

Gendoping ist noch weitgehend theoretisch, aber die WADA bereitet sich proaktiv vor. Erste Nachweisverfahren werden entwickelt.

Substanzspezifische Besonderheiten im Radsport

Testosteron und die T/E-Ratio

Im Radsport wird besonders auf die Testosteron-Epitestosteron-Ratio geachtet:

  • Normal: T/E-Ratio liegt bei den meisten Menschen zwischen 1:1 und 2:1
  • Verdächtig: Ratio über 4:1
  • Verfahren bei Verdacht: Langzeit-Metaboliten-Analyse, Isotopen-Verhältnis-Massenspektrometrie (IRMS)

EPO und Erythropoese-Stimulatoren

Die EPO-Problematik prägte den Radsport der 1990er und frühen 2000er Jahre:

Nachweismethoden:

  • Direkter Nachweis von rekombinantem EPO im Blut/Urin
  • Hämatokrit-Grenzwert (historisch 50%, jetzt Teil des Biologischen Passes)
  • OFF-Score im Biologischen Pass (kombiniert Hämoglobin und Retikulozyten)

Moderne EPO-Varianten:

  • CERA (Continuous Erythropoietin Receptor Activator)
  • Biosimilar-EPO-Produkte
  • EPO-Mimetika (z.B. Peginesatid, wird aber kaum mehr missbraucht)

Corticosteroide

Corticosteroide sind im Radsport besonders umstritten, da sie:

  1. Entzündungen reduzieren und Schmerzen unterdrücken
  2. Ein Gefühl der Euphorie erzeugen können
  3. Bei Langzeitanwendung schwere Nebenwirkungen haben

UCI-Zusatzregel: Seit 2022 müssen alle Corticosteroid-Anwendungen bei UCI-Rennen vorab gemeldet werden, auch erlaubte topische Anwendungen.

Nachweisverfahren und Nachweisgrenzen

Die Nachweisdauer verbotener Substanzen variiert stark:

Substanzklasse
Nachweisdauer Urin
Nachweisdauer Blut
Besonderheiten
Stimulanzien
24-72 Stunden
12-24 Stunden
Abhängig von Dosis und Metabolismus
Anabole Steroide
Wochen bis Monate
Tage bis Wochen
Fettlösliche Steroide länger nachweisbar
EPO (rekombinant)
Bis 2 Wochen
Bis 4 Wochen
Abhängig von EPO-Generation
Wachstumshormon
Schwierig
24-48 Stunden
Isoformen-Test wird angewandt
Cannabis (THC)
Tage bis Wochen
Stunden bis Tage
Bei chronischem Konsum länger
Autologes Blutdoping
Nicht direkt
Indirekter Nachweis über Biological Passport
Anomalien im Blutbild über Zeit

Therapeutische Ausnahmegenehmigungen (TUE)

Athleten mit nachgewiesenem medizinischem Bedarf können eine Therapeutic Use Exemption (TUE) beantragen:

Voraussetzungen für TUE:

  1. Die Substanz ist medizinisch notwendig zur Behandlung einer diagnostizierten Erkrankung
  2. Keine vernünftige therapeutische Alternative steht zur Verfügung
  3. Die Verwendung führt nicht zu signifikanter Leistungssteigerung über Normalzustand
  4. Die medizinische Indikation resultiert nicht aus vorherigem Gebrauch verbotener Substanzen

Häufige TUE-Anträge im Radsport:

  • Salbutamol bei diagnostiziertem Asthma
  • Glucocorticoide bei schweren Allergien oder Entzündungen
  • ADHD-Medikamente (Methylphenidat) bei diagnostiziertem ADHS
  • Insulin bei Diabetes Typ 1

Checkliste: TUE-Antrag einreichen

  • Vollständige medizinische Dokumentation der Diagnose sammeln
  • Facharztbericht mit detaillierter Begründung einholen
  • Behandlungsplan und Dosierungsschema dokumentieren
  • Alternative Behandlungsmethoden prüfen lassen
  • Antrag mindestens 30 Tage vor erstem Wettkampf einreichen (bei UCI)
  • Alle diagnostischen Tests und Befunde beifügen
  • Bei Ablehnung: Einspruchsverfahren prüfen
  • TUE-Status regelmäßig überprüfen (meist jährliche Verlängerung nötig)

Konsequenzen bei Verstößen

Die Sanktionen bei Dopingverstößen wurden durch den WADA-Code 2021 verschärft:

Erstverstoß mit absichtlichem Doping:

  • Sanktion: 4 Jahre Sperre
  • Reduzierung möglich auf: 2 Jahre bei substanzieller Mitarbeit oder Geständnis
  • Wettkampfergebnisse: Disqualifikation ab Probenentnahme rückwirkend

Erstverstoß ohne Verschulden:

  • Kontaminierte Produkte: Verwarnung bis 2 Jahre
  • Nicht-spezifische Substanzen: 2 Jahre (reduzierbar auf 1 Jahr)

Wiederholungsverstoß:

  • Sanktion: 8 Jahre bis lebenslang
  • Keine Reduzierung außer bei außergewöhnlichen Umständen

Zusätzliche Konsequenzen:

  • Rückzahlung von Preisgeldern
  • Entzug von Medaillen und Titeln
  • Sponsorenverträge werden gekündigt
  • Reputation dauerhaft beschädigt
  • Mögliche strafrechtliche Verfolgung in einigen Ländern

Aktuelle Entwicklungen und Monitoring-Programm

Die WADA führt ein Monitoring-Programm für Substanzen, die noch nicht verboten sind, aber beobachtet werden:

2025 auf der Monitoring-Liste:

  • Koffein - Wird auf Missbrauchsmuster überwacht (Konzentrationen im Urin)
  • Tramadol - Nach Verbot 2024 weiter auf Liste, um Einhaltung zu überprüfen
  • Nikotinprodukte - Mögliche leistungssteigernde Effekte werden untersucht
  • Beta-2-Agonisten (niedrige Dosen) - Überwachung von Salbutamol-Konzentrationen
  • Glucocorticoide - Lokale Anwendungen werden dokumentiert

Neue Substanzen unter Beobachtung:

  • GW1516 (PPARδ-Agonist) - Wird verstärkt auf Schwarzmarkt gefunden
  • Aicar (AMPK-Aktivator) - Ausdauersteigerndes Potential
  • SARMs (Selektive Androgenrezeptor-Modulatoren) - Breite Palette neuer Designer-Substanzen
  • TB-500 und BPC-157 - Synthetische Peptide zur Regeneration

Risikogruppen und Vorsichtsmaßnahmen

Risikogruppen für unbeabsichtigte Verstöße:

  1. Nahrungsergänzungsmittel-Nutzer - Kontamination mit verbotenen Substanzen möglich
    Lösung: Nur zertifizierte Produkte (z.B. Kölner Liste) verwenden
  2. Athleten mit chronischen Erkrankungen - Bedarf an Medikamenten, die verbotene Substanzen enthalten
    Lösung: TUE rechtzeitig beantragen, Alternativen mit Sportarzt besprechen
  3. Internationale Athleten - Unterschiedliche Handelsnamen und Wirkstoffe in verschiedenen Ländern
    Lösung: Immer Wirkstoff prüfen, nicht nur Handelsnamen, Global DRO nutzen
  4. Freizeitsportler bei Volkssportveranstaltungen - Unwissenheit über Regelungen
    Lösung: Auch bei nicht-professionellen Wettkämpfen WADA-Code beachten
  5. Rückkehrer nach Verletzungen - Schmerzmedikation und Entzündungshemmer
    Lösung: Alle Medikamente mit Team-Arzt abstimmen, Dokumentation führen

Tipp: Nutzen Sie die WADA-App "Athlete Central" oder globale Online-Datenbanken wie Global DRO zur Überprüfung von Medikamenten vor der Einnahme.

Prävention und Aufklärung

Verantwortung der Athleten:

  1. Kenntnis der aktuellen Verbotsliste (jährliche Updates beachten)
  2. Überprüfung aller Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
  3. Dokumentation aller eingenommenen Substanzen
  4. Aufbewahrung von Produktverpackungen und Beipackzetteln
  5. Vorsicht bei Ernährungsberatern und Trainern ohne Anti-Doping-Schulung
  6. Meldung des Aufenthaltsortes für Trainingskontrollen (Registered Testing Pool)
  7. Teilnahme an Anti-Doping-Schulungen

Unterstützung durch Verbände:

  • Nationale Anti-Doping-Agenturen (z.B. NADA Germany)
  • UCI Clean Sport Unit
  • Team-Ärzte mit Anti-Doping-Expertise
  • Hotlines für Beratung (24/7 verfügbar)

Technological Advances in Doping Detection

Die Nachweismethoden entwickeln sich ständig weiter:

Aktuelle Technologien:

  1. Hochauflösende Massenspektrometrie - Erkennt auch kleinste Spuren und Metaboliten
  2. Isotopen-Verhältnis-Massenspektrometrie (IRMS) - Unterscheidet zwischen körpereigenem und synthetischem Testosteron
  3. Dried Blood Spot (DBS) Technologie - Vereinfachte Probenentnahme und -lagerung
  4. Athlete Biological Passport (ABP) - Longitudinales Monitoring von Blut- und Steroidprofilen
  5. Next-Generation Sequencing - Gendoping-Nachweis in Entwicklung
  6. Künstliche Intelligenz - Mustererkennung für verdächtige Profilveränderungen

Zukunftsperspektiven:

  • Nachweis von Gene Editing (CRISPR)
  • Verbesserte Tests für Wachstumshormon
  • Schnellere Turnaround-Zeiten (Ergebnisse innerhalb von Stunden)
  • Point-of-Care Testing bei Wettkämpfen
  • Langzeit-Lagerung von Proben für Re-Tests mit zukünftigen Methoden (aktuell 10 Jahre)

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Letzte Aktualisierung: 2. November 2025