Verbotene Substanzen im Radsport
Die Bekämpfung von Doping im Radsport steht im Zentrum der modernen Anti-Doping-Bemühungen. Die World Anti-Doping Agency (WADA) veröffentlicht jährlich eine aktualisierte Liste verbotener Substanzen und Methoden, die für alle Sportarten gilt, jedoch im Radsport aufgrund der historischen Dopingproblematik besonders streng überwacht wird. Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Kategorien verbotener Substanzen, ihre Wirkungsweisen und die Konsequenzen bei Verstößen.
Grundlagen der WADA-Verbotsliste
Die WADA-Verbotsliste wird jedes Jahr zum 1. Januar aktualisiert und umfasst alle Substanzen und Methoden, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Sie verbessern die sportliche Leistung nachweislich
- Sie gefährden die Gesundheit des Athleten
- Sie verstoßen gegen den Geist des Sports
Die Liste unterscheidet zwischen Substanzen, die zu jeder Zeit verboten sind (sowohl im als auch außerhalb des Wettkampfs), und solchen, die nur während des Wettkampfs untersagt sind. Zusätzlich gibt es spezifische Verbote für bestimmte Sportarten.
Wichtig: Athleten sind gemäß dem Prinzip der strikten Haftung für alle Substanzen verantwortlich, die in ihrem Körper gefunden werden - unabhängig davon, wie diese dort hingelangt sind.
Hauptkategorien verbotener Substanzen
S0: Nicht zugelassene Substanzen
Diese Kategorie umfasst alle pharmakologischen Substanzen, die nicht durch eine Gesundheitsbehörde für die therapeutische Verwendung beim Menschen zugelassen sind. Dazu gehören:
- Experimentelle Wirkstoffe in Entwicklung
- Medikamente, die nur für veterinärmedizinische Zwecke zugelassen sind
- Designer-Drogen ohne medizinische Zulassung
- Substanzen, deren Zulassung zurückgezogen wurde
S1: Anabole Substanzen
Anabole Substanzen sind im Radsport zu jeder Zeit verboten und gehören zu den am häufigsten nachgewiesenen Dopingmitteln.
Besonderheit im Radsport: Testosteron-Epitestosteron-Ratio (T/E-Ratio) wird besonders überwacht. Ein Wert über 4:1 gilt als verdächtig und kann zu weiteren Untersuchungen führen.
S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
Diese Kategorie umfasst hochwirksame Substanzen, die ursprünglich für medizinische Behandlungen entwickelt wurden:
- Erythropoetin (EPO) und EPO-Mimetika - Erhöhen die Produktion roter Blutkörperchen massiv und verbessern dadurch die Sauerstofftransportkapazität. Im Radsport historisch besonders problematisch.
- Hypoxie-induzierbare Faktor (HIF)-Stabilisatoren - Simulieren Höhentraining auf chemischem Wege und stimulieren die EPO-Produktion körpereigen.
- Wachstumshormon (hGH) - Fördert Muskelaufbau, Regeneration und Fettverbrennung. Besonders im Zeitraum zwischen Rennen eingesetzt.
- Insulin-ähnliche Wachstumsfaktoren (IGF-1) - Unterstützen Muskelregeneration und -aufbau in Trainingsphasen.
- Mechanische Wachstumsfaktoren (MGF) - Fördern Muskelwachstum und Reparatur nach intensiven Belastungen.
EPO-Missbrauch kann zu lebensbedrohlicher Blutverdickung führen. In den 1990er Jahren wurden mehrere ungeklärte Todesfälle von Radsportlern mit EPO-Missbrauch in Verbindung gebracht.
S3: Beta-2-Agonisten
Beta-2-Agonisten erweitern die Bronchien und können die Atemleistung verbessern. Die meisten sind zu jeder Zeit verboten, mit wichtigen Ausnahmen:
Erlaubt (in inhalativer Form mit TUE-Dokumentation):
- Salbutamol (maximal 1600 µg/24h, nicht mehr als 800 µg/12h)
- Formoterol (maximal 54 µg/24h)
- Salmeterol
Verboten (auch inhalativ):
- Clenbuterol
- Zilpaterol
- Vilanterol (ohne TUE)
Wichtig für Radsportler: Athleten mit Asthma müssen vor der Verwendung erlaubter Substanzen eine Therapeutic Use Exemption (TUE) beantragen und genaue Dosierungen dokumentieren.
S4: Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren
Diese Kategorie zielt auf Substanzen ab, die Hormone manipulieren oder deren Wirkung verändern:
- Aromatasehemmer - Verhindern die Umwandlung von Testosteron in Östrogen (z.B. Anastrozol, Letrozol)
- Selektive Östrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs) - Beeinflussen Östrogenwirkung gezielt (z.B. Tamoxifen, Raloxifen)
- Myostatinhemmer - Blockieren den muskelwachstumsbegrenzenden Faktor Myostatin
- Stoffwechsel-Modulatoren - Beeinflussen Insulinempfindlichkeit und Stoffwechselprozesse (z.B. Meldonium, GW1516)
- Peroxisome Proliferator Activated Receptor Delta (PPARδ)-Agonisten - Verbessern Ausdauerleistung und Fettstoffwechsel
S5: Diuretika und Maskierungsmittel
Diuretika werden hauptsächlich zu zwei Zwecken missbraucht:
- Gewichtsreduktion - Schneller Wasserverlust vor Rennen in gewichtsabhängigen Kategorien
- Verschleierung - Verdünnung des Urins zur Maskierung anderer verbotener Substanzen
Alle Diuretika sind verboten, einschließlich:
- Furosemid
- Hydrochlorothiazid
- Triamteren
- Acetazolamid
Maskierungsmittel umfassen zusätzlich:
- Probenecid (verhindert Ausscheidung bestimmter Substanzen)
- Plasmaexpander (Dextran, Albumin zur Blutverdünnung)
- Epitestosteron (zur Manipulation der T/E-Ratio)
Im Wettkampf verbotene Substanzen
S6: Stimulanzien
Stimulanzien verbessern Aufmerksamkeit, Reaktionszeit und können Müdigkeit verzögern. Sie sind nur im Wettkampf verboten:
Tipp: Vorsicht bei rezeptfreien Erkältungsmitteln: Viele enthalten Pseudoephedrin oder andere Stimulanzien. Immer Inhaltsstoffe prüfen und im Zweifel bei der NADA nachfragen.
S7: Narkotika
Narkotische Analgetika (starke Schmerzmittel) sind im Wettkampf verboten:
- Morphin
- Diamorphin (Heroin)
- Fentanyl und Derivate
- Oxycodon
- Hydromorphon
Nicht verboten: Codein, Tramadol (seit 2024 von der Verbotsliste gestrichen, aber weiter auf Monitoring-Liste)
S8: Cannabinoide
Natürliche und synthetische Cannabinoide sind im Wettkampf verboten:
- Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC)
- Synthetische Cannabinoide
- CBD (Cannabidiol) ist NICHT verboten, aber Vorsicht bei Produktreinheit
Schwellenwert: THC-COOH (Metabolit) über 180 ng/ml im Urin gilt als Verstoß
S9: Glucocorticoide
Glucocorticoide (Kortikosteroide) sind bei bestimmten Verabreichungsformen im Wettkampf verboten:
Verboten:
- Orale Einnahme
- Intravenöse, intramuskuläre oder rektale Verabreichung
Erlaubt (mit Dokumentation):
- Topische Anwendungen (Haut, Augen, Ohren)
- Inhalative Anwendung (mit TUE bei längerer Nutzung)
Häufig verwendete Substanzen: Prednisolon, Dexamethason, Triamcinolon
Verbotene Methoden
Neben Substanzen sind auch bestimmte Methoden verboten:
M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
- Bluttransfusionen - Eigenblut oder Fremdblut zur Erhöhung der Sauerstofftransportkapazität
- Künstliche Verbesserung von Sauerstoffaufnahme - Perfluorchemikalien, Efaproxiral, modifiziertes Hämoglobin
- Jegliche intravaskuläre Manipulation - Mechanische oder chemische Veränderung des Blutes
Biologischer Pass - 5 Schritte der Überwachung:
- Regelmäßige Blutentnahme
- Laboranalyse
- Dateneingabe in Athlete Biological Passport
- Algorithmen erkennen Anomalien
- Bei Verdacht: Zielkontrollen
Überwachungszeitraum: Gesamte Karriere
M2: Chemische und physikalische Manipulation
- Urinmanipulation - Substitution, Zusätze zur Verfälschung (Proteasen, andere Enzyme)
- Intravenöse Infusionen - Über 100 ml innerhalb von 12 Stunden verboten (außer medizinische Notfälle mit TUE)
- Blutentnahme und -reinfusion - Selbst kleinste Mengen zur späteren Reinfusion
M3: Gendoping
- Übertragung von Nukleinsäuren oder deren Sequenzen
- Verwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen
- Beeinflussung der Genexpression durch Genome Editing
Gendoping ist noch weitgehend theoretisch, aber die WADA bereitet sich proaktiv vor. Erste Nachweisverfahren werden entwickelt.
Substanzspezifische Besonderheiten im Radsport
Testosteron und die T/E-Ratio
Im Radsport wird besonders auf die Testosteron-Epitestosteron-Ratio geachtet:
- Normal: T/E-Ratio liegt bei den meisten Menschen zwischen 1:1 und 2:1
- Verdächtig: Ratio über 4:1
- Verfahren bei Verdacht: Langzeit-Metaboliten-Analyse, Isotopen-Verhältnis-Massenspektrometrie (IRMS)
EPO und Erythropoese-Stimulatoren
Die EPO-Problematik prägte den Radsport der 1990er und frühen 2000er Jahre:
Nachweismethoden:
- Direkter Nachweis von rekombinantem EPO im Blut/Urin
- Hämatokrit-Grenzwert (historisch 50%, jetzt Teil des Biologischen Passes)
- OFF-Score im Biologischen Pass (kombiniert Hämoglobin und Retikulozyten)
Moderne EPO-Varianten:
- CERA (Continuous Erythropoietin Receptor Activator)
- Biosimilar-EPO-Produkte
- EPO-Mimetika (z.B. Peginesatid, wird aber kaum mehr missbraucht)
Corticosteroide
Corticosteroide sind im Radsport besonders umstritten, da sie:
- Entzündungen reduzieren und Schmerzen unterdrücken
- Ein Gefühl der Euphorie erzeugen können
- Bei Langzeitanwendung schwere Nebenwirkungen haben
UCI-Zusatzregel: Seit 2022 müssen alle Corticosteroid-Anwendungen bei UCI-Rennen vorab gemeldet werden, auch erlaubte topische Anwendungen.
Nachweisverfahren und Nachweisgrenzen
Die Nachweisdauer verbotener Substanzen variiert stark:
Therapeutische Ausnahmegenehmigungen (TUE)
Athleten mit nachgewiesenem medizinischem Bedarf können eine Therapeutic Use Exemption (TUE) beantragen:
Voraussetzungen für TUE:
- Die Substanz ist medizinisch notwendig zur Behandlung einer diagnostizierten Erkrankung
- Keine vernünftige therapeutische Alternative steht zur Verfügung
- Die Verwendung führt nicht zu signifikanter Leistungssteigerung über Normalzustand
- Die medizinische Indikation resultiert nicht aus vorherigem Gebrauch verbotener Substanzen
Häufige TUE-Anträge im Radsport:
- Salbutamol bei diagnostiziertem Asthma
- Glucocorticoide bei schweren Allergien oder Entzündungen
- ADHD-Medikamente (Methylphenidat) bei diagnostiziertem ADHS
- Insulin bei Diabetes Typ 1
Checkliste: TUE-Antrag einreichen
- Vollständige medizinische Dokumentation der Diagnose sammeln
- Facharztbericht mit detaillierter Begründung einholen
- Behandlungsplan und Dosierungsschema dokumentieren
- Alternative Behandlungsmethoden prüfen lassen
- Antrag mindestens 30 Tage vor erstem Wettkampf einreichen (bei UCI)
- Alle diagnostischen Tests und Befunde beifügen
- Bei Ablehnung: Einspruchsverfahren prüfen
- TUE-Status regelmäßig überprüfen (meist jährliche Verlängerung nötig)
Konsequenzen bei Verstößen
Die Sanktionen bei Dopingverstößen wurden durch den WADA-Code 2021 verschärft:
Erstverstoß mit absichtlichem Doping:
- Sanktion: 4 Jahre Sperre
- Reduzierung möglich auf: 2 Jahre bei substanzieller Mitarbeit oder Geständnis
- Wettkampfergebnisse: Disqualifikation ab Probenentnahme rückwirkend
Erstverstoß ohne Verschulden:
- Kontaminierte Produkte: Verwarnung bis 2 Jahre
- Nicht-spezifische Substanzen: 2 Jahre (reduzierbar auf 1 Jahr)
Wiederholungsverstoß:
- Sanktion: 8 Jahre bis lebenslang
- Keine Reduzierung außer bei außergewöhnlichen Umständen
Zusätzliche Konsequenzen:
- Rückzahlung von Preisgeldern
- Entzug von Medaillen und Titeln
- Sponsorenverträge werden gekündigt
- Reputation dauerhaft beschädigt
- Mögliche strafrechtliche Verfolgung in einigen Ländern
Aktuelle Entwicklungen und Monitoring-Programm
Die WADA führt ein Monitoring-Programm für Substanzen, die noch nicht verboten sind, aber beobachtet werden:
2025 auf der Monitoring-Liste:
- Koffein - Wird auf Missbrauchsmuster überwacht (Konzentrationen im Urin)
- Tramadol - Nach Verbot 2024 weiter auf Liste, um Einhaltung zu überprüfen
- Nikotinprodukte - Mögliche leistungssteigernde Effekte werden untersucht
- Beta-2-Agonisten (niedrige Dosen) - Überwachung von Salbutamol-Konzentrationen
- Glucocorticoide - Lokale Anwendungen werden dokumentiert
Neue Substanzen unter Beobachtung:
- GW1516 (PPARδ-Agonist) - Wird verstärkt auf Schwarzmarkt gefunden
- Aicar (AMPK-Aktivator) - Ausdauersteigerndes Potential
- SARMs (Selektive Androgenrezeptor-Modulatoren) - Breite Palette neuer Designer-Substanzen
- TB-500 und BPC-157 - Synthetische Peptide zur Regeneration
Risikogruppen und Vorsichtsmaßnahmen
Risikogruppen für unbeabsichtigte Verstöße:
- Nahrungsergänzungsmittel-Nutzer - Kontamination mit verbotenen Substanzen möglich
Lösung: Nur zertifizierte Produkte (z.B. Kölner Liste) verwenden - Athleten mit chronischen Erkrankungen - Bedarf an Medikamenten, die verbotene Substanzen enthalten
Lösung: TUE rechtzeitig beantragen, Alternativen mit Sportarzt besprechen - Internationale Athleten - Unterschiedliche Handelsnamen und Wirkstoffe in verschiedenen Ländern
Lösung: Immer Wirkstoff prüfen, nicht nur Handelsnamen, Global DRO nutzen - Freizeitsportler bei Volkssportveranstaltungen - Unwissenheit über Regelungen
Lösung: Auch bei nicht-professionellen Wettkämpfen WADA-Code beachten - Rückkehrer nach Verletzungen - Schmerzmedikation und Entzündungshemmer
Lösung: Alle Medikamente mit Team-Arzt abstimmen, Dokumentation führen
Tipp: Nutzen Sie die WADA-App "Athlete Central" oder globale Online-Datenbanken wie Global DRO zur Überprüfung von Medikamenten vor der Einnahme.
Prävention und Aufklärung
Verantwortung der Athleten:
- Kenntnis der aktuellen Verbotsliste (jährliche Updates beachten)
- Überprüfung aller Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
- Dokumentation aller eingenommenen Substanzen
- Aufbewahrung von Produktverpackungen und Beipackzetteln
- Vorsicht bei Ernährungsberatern und Trainern ohne Anti-Doping-Schulung
- Meldung des Aufenthaltsortes für Trainingskontrollen (Registered Testing Pool)
- Teilnahme an Anti-Doping-Schulungen
Unterstützung durch Verbände:
- Nationale Anti-Doping-Agenturen (z.B. NADA Germany)
- UCI Clean Sport Unit
- Team-Ärzte mit Anti-Doping-Expertise
- Hotlines für Beratung (24/7 verfügbar)
Technological Advances in Doping Detection
Die Nachweismethoden entwickeln sich ständig weiter:
Aktuelle Technologien:
- Hochauflösende Massenspektrometrie - Erkennt auch kleinste Spuren und Metaboliten
- Isotopen-Verhältnis-Massenspektrometrie (IRMS) - Unterscheidet zwischen körpereigenem und synthetischem Testosteron
- Dried Blood Spot (DBS) Technologie - Vereinfachte Probenentnahme und -lagerung
- Athlete Biological Passport (ABP) - Longitudinales Monitoring von Blut- und Steroidprofilen
- Next-Generation Sequencing - Gendoping-Nachweis in Entwicklung
- Künstliche Intelligenz - Mustererkennung für verdächtige Profilveränderungen
Zukunftsperspektiven:
- Nachweis von Gene Editing (CRISPR)
- Verbesserte Tests für Wachstumshormon
- Schnellere Turnaround-Zeiten (Ergebnisse innerhalb von Stunden)
- Point-of-Care Testing bei Wettkämpfen
- Langzeit-Lagerung von Proben für Re-Tests mit zukünftigen Methoden (aktuell 10 Jahre)
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Letzte Aktualisierung: 2. November 2025